Webdesign 04.02.2026 10 Min.

Barrierefreiheit im Web: BFSG 2025 — Was Unternehmen jetzt tun müssen

Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was das für Ihre Website bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie die Anforderungen umsetzen.

Felix Burwitz

Felix Burwitz

IT-Systemelektroniker & Webentwickler

Das BFSG: Barrierefreiheit wird zur Pflicht

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Es setzt die europäische Richtlinie (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um und betrifft auch Websites und Online-Shops vieler Unternehmen.

Die Anforderungen basieren auf den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA — dem internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind. Im Web-Kontext besonders relevant:

E-Commerce / Online-Shops — Wer Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft.
Bankdienstleistungen — Online-Banking, Finanzportale, Versicherungsportale.
Telekommunikation — Messenger, VoIP, Kommunikations-Apps.
E-Books & digitale Medien — Verlage, Medienhäuser, Content-Plattformen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind beim Anbieten von Dienstleistungen ausgenommen. Aber: Barrierefreiheit ist trotzdem empfehlenswert — sie verbessert die Nutzererfahrung für alle.

Was bedeutet „barrierefrei" konkret für Websites?

Barrierefreie Websites können von allen Menschen bedient werden — auch mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen, Hörbehinderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Das bedeutet konkret:

Wahrnehmbar

Textalternativen für Bilder (Alt-Texte), Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schrift.

Bedienbar

Vollständige Tastaturbedienung, keine Zeitlimits, keine Inhalte die Anfälle auslösen, klare Navigation.

Verständlich

Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, Fehlerhinweise in Formularen, konsistentes Layout.

Robust

Valides HTML, korrekte ARIA-Attribute, kompatibel mit Screenreadern und assistiven Technologien.

Die wichtigsten WCAG-Anforderungen für Ihre Website

Alt-Texte für alle Bilder — Beschreibende Texte, die Screenreader vorlesen. Nicht „IMG_1234", sondern „Team-Meeting im Besprechungsraum".
Kontrastverhältnis ≥ 4.5:1 — Text muss sich klar vom Hintergrund abheben. Tools wie Contrast Checker helfen bei der Prüfung.
Keyboard-Navigation — Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein. Tab-Reihenfolge, Focus-Indikatoren, Skip-Links.
Semantisches HTML — Korrekte Verwendung von <h1>–<h6>, <nav>, <main>, <button> statt <div> für alles.
Formulare richtig labeln — Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes <label>. Fehlermeldungen klar und spezifisch.
Responsives Design — Zoombar bis 200 % ohne Inhaltsverlust. Kein horizontales Scrollen bei 320px Breite.
Kein Auto-Play — Videos und Animationen nicht automatisch abspielen oder mit Pause-Button versehen.

Barrierefreiheit prüfen: Kostenlose Tools

WAVE — Browser-Erweiterung von WebAIM
Lighthouse — In Chrome DevTools integriert
axe DevTools — Accessibility Testing Extension
Contrast Checker — WebAIM Kontrast-Prüfer
NVDA — Kostenloser Screenreader (Windows)
Pa11y — Automatisierter CLI-Test

Achtung: Automatische Tools erkennen nur ca. 30–40 % der Barrieren. Manuelle Tests und echte Nutzertests bleiben unverzichtbar.

Warum Barrierefreiheit auch ohne BFSG sinnvoll ist

Unabhängig von gesetzlichen Pflichten gibt es gute Gründe für barrierefreies Webdesign:

Größere Zielgruppe — In Deutschland leben ca. 10 Millionen Menschen mit Behinderung. Dazu kommen situative Einschränkungen (Sonnenlicht, eine Hand frei etc.).
Besseres SEO — Semantisches HTML, Alt-Texte, klare Struktur — alles was barrierefreie Websites ausmacht, hilft auch bei SEO.
Bessere mobile Nutzung — Große Klickflächen, klare Navigation und gute Kontraste verbessern die Bedienbarkeit auf jedem Gerät.
Positive Markenwahrnehmung — Unternehmen, die Inklusion leben, werden positiver wahrgenommen.

Was droht bei Nicht-Einhaltung?

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung des BFSG. Mögliche Konsequenzen:

Bußgelder bis 100.000 € bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.
Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber.
Vertriebsverbot für nicht konforme digitale Produkte und Dienstleistungen.

Barrierefreie Websites von Burwitz-IT

Unsere Websites werden von Grund auf mit Barrierefreiheit im Blick entwickelt: semantisches HTML, ARIA-Attribute, Keyboard-Navigation, Kontrast-Check und Screenreader-Kompatibilität.

Sie haben bereits eine Website und möchten sie barrierefrei machen? Wir prüfen Ihren aktuellen Stand und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan. Barrierefreiheits-Audit anfragen.

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