Das BFSG: Barrierefreiheit wird zur Pflicht
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Es setzt die europäische Richtlinie (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um und betrifft auch Websites und Online-Shops vieler Unternehmen.
Die Anforderungen basieren auf den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA — dem internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind. Im Web-Kontext besonders relevant:
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind beim Anbieten von Dienstleistungen ausgenommen. Aber: Barrierefreiheit ist trotzdem empfehlenswert — sie verbessert die Nutzererfahrung für alle.
Was bedeutet „barrierefrei" konkret für Websites?
Barrierefreie Websites können von allen Menschen bedient werden — auch mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen, Hörbehinderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Das bedeutet konkret:
Wahrnehmbar
Textalternativen für Bilder (Alt-Texte), Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schrift.
Bedienbar
Vollständige Tastaturbedienung, keine Zeitlimits, keine Inhalte die Anfälle auslösen, klare Navigation.
Verständlich
Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, Fehlerhinweise in Formularen, konsistentes Layout.
Robust
Valides HTML, korrekte ARIA-Attribute, kompatibel mit Screenreadern und assistiven Technologien.
Die wichtigsten WCAG-Anforderungen für Ihre Website
Barrierefreiheit prüfen: Kostenlose Tools
Achtung: Automatische Tools erkennen nur ca. 30–40 % der Barrieren. Manuelle Tests und echte Nutzertests bleiben unverzichtbar.
Warum Barrierefreiheit auch ohne BFSG sinnvoll ist
Unabhängig von gesetzlichen Pflichten gibt es gute Gründe für barrierefreies Webdesign:
Was droht bei Nicht-Einhaltung?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung des BFSG. Mögliche Konsequenzen:
Barrierefreie Websites von Burwitz-IT
Unsere Websites werden von Grund auf mit Barrierefreiheit im Blick entwickelt: semantisches HTML, ARIA-Attribute, Keyboard-Navigation, Kontrast-Check und Screenreader-Kompatibilität.
Sie haben bereits eine Website und möchten sie barrierefrei machen? Wir prüfen Ihren aktuellen Stand und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan. Barrierefreiheits-Audit anfragen.